Hauptuntersuchung ( TÜV ) HU

Der Gesetzgeber fordert regelmäßige Fahrzeugchecks, um sicheren und umweltverträglichen Straßenverkehr zu gewährleisten.

Deshalb muss jedes Fahrzeug mit eigenem amtlichem Kennzeichen in regelmäßigen, gesetzlich festgelegten Zeitabständen zur Hauptuntersuchung (HU) vorgeführt werden.

DEKRA Bild
Foto: Hella-Gutmann

Wichtig für die HU ist eine bestandene  AUK

Im Rahmen der Neuordnung der technischen Fahrzeugüberwachung ist ab dem 01. April 2006 die Untersuchung der Abgase an Krafträdern (AUK) vorgeschrieben.

Welche Krafträder sind von dieser neuen Untersuchungsform betroffen? Die Untersuchungspflicht wird sich zunächst auf alle zulassungspflichtigen Krafträder mit 2 oder 4 Takt-Fremdzündungsmotor und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und/oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h erstrecken, das heißt, alle Krafträder und Quad ( VKP mit 15KW ), die ein eigenes amtliches Kennzeichen führen müssen. Als erstes zu berücksichtigendes Erstzulassungsdatum wird der 01.01.1989 festgeschrieben. Die Abgasmessung ist dann für alle Krafträder mit Erstzulassung ab dem 01.01.1989 erforderlich.

  • bei Fahrzeugen ohne Kat oder mit ungeregeltem Kat wird CO im Leerlauf gemessen (< 4,5% bzw. Herstellervorgabe),
  • bei Fahrzeugen mit geregeltem Kat wird CO im erhöhten Leerlauf (> 2000 U/min) gemessen (< 0,3% bzw. Herstellervorgabe).
  • ATV / UTV mit einer LOF Zulassung benötigen keine AUK

Wann ist der nächste Prüftermin bei uns ?

 

Jeden Montag ab 15.00 Uhr

Jeden Freitag ab 15.00 Uhr

 

Die Dauer der Hauptuntersuchungen richtet sich danach, wieviel Fahrzeuge zum prüfen da sind !
Im Durchschnitt also 1-2 Stunden.

Wenn Ihr später vorbei kommen wollt, bitte vorher anrufen.

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Foto: DEKRA

Die nächste Haupt- und Abgasuntersuchung kommt bestimmt.
Euren fälligen Prüftermin erkennt ihr auf der  Prüfplakette, im Kfz-Schein oder im letzten Prüfbericht – doch es geht auch einfacher:

Nutzt den DEKRA – Erinnerungsservice, um keinen Termin mehr zu verpassen !

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