Wichtig für die HU ist eine bestandene AUK
Im Rahmen der Neuordnung der technischen Fahrzeugüberwachung ist ab dem 01. April 2006 die Untersuchung der Abgase an Krafträdern (AUK) vorgeschrieben.
Welche Krafträder sind von dieser neuen Untersuchungsform betroffen? Die Untersuchungspflicht wird sich zunächst auf alle zulassungspflichtigen Krafträder mit 2 oder 4 Takt-Fremdzündungsmotor und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und/oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h erstrecken, das heißt, alle Krafträder und Quad ( VKP mit 15KW ), die ein eigenes amtliches Kennzeichen führen müssen. Als erstes zu berücksichtigendes Erstzulassungsdatum wird der 01.01.1989 festgeschrieben. Die Abgasmessung ist dann für alle Krafträder mit Erstzulassung ab dem 01.01.1989 erforderlich.
- bei Fahrzeugen ohne Kat oder mit ungeregeltem Kat wird CO im Leerlauf gemessen (< 4,5% bzw. Herstellervorgabe),
- bei Fahrzeugen mit geregeltem Kat wird CO im erhöhten Leerlauf (> 2000 U/min) gemessen (< 0,3% bzw. Herstellervorgabe).
- ATV / UTV mit einer LOF Zulassung benötigen keine AUK