Welche Krafträder sind von dieser neuen Untersuchungsform betroffen? Die Untersuchungspflicht wird sich zunächst auf alle zulassungspflichtigen Krafträder mit 2 oder 4 Takt-Fremdzündungsmotor und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und/oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h erstrecken, das heißt, alle Krafträder und Quad ( VKP mit 15KW ), die ein eigenes amtliches Kennzeichen führen müssen. Als erstes zu berücksichtigendes Erstzulassungsdatum wird der 01.01.1989 festgeschrieben. Die Abgasmessung ist dann für alle Krafträder mit Erstzulassung ab dem 01.01.1989 erforderlich.
Die Dauer der Hauptuntersuchungen richtet sich danach, wieviel Fahrzeuge zum prüfen da sind !
Im Durchschnitt also 1-2 Stunden.
Wenn Ihr später vorbei kommen wollt, bitte vorher anrufen.
Die nächste Haupt- und Abgasuntersuchung kommt bestimmt.
Euren fälligen Prüftermin erkennt ihr auf der Prüfplakette, im Kfz-Schein oder im letzten Prüfbericht – doch es geht auch einfacher:
Nutzt den DEKRA – Erinnerungsservice, um keinen Termin mehr zu verpassen !
Montag:
14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag – Freitag:
09.00 Uhr – 13.00 Uhr
14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Samstag:
09.00 – 13.00 Uhr